Alle Beträge verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
Ernährungsmedizinische Beratung ist – da Therapieleistung – immer Mehrwertsteuerfrei.
Ich orientiere mich an den Honorarrichtlinien des Verbandes der Diätologen Österreichs.
Bei der Buchung von Paketen (z.B. Erstberatung und Folgeberatungen oder BIA-Messung und Folgemessungen) können auf Anfrage individuell Rabatte gewährt werden.
Rückerstattung des Honorars bei Ernährungsmedizinischen Beratungen:
Krankenkassen:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen grundsätzlich keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.
Gewerbetreibende, Bauern und Neue Selbstständige:
Für gesundheitsfördernde Maßnahmen erhalten Versicherte von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen, kurz SVS, den sogenannten „SVS-Gesundheitshunderter“, u.a. auch für ernährungsmedizinische Beratungen.
OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge (LKUF):
Die LKUF bietet ihren Versicherten zweimal jährlich einen freiwilligen Kostenzuschuss von 90 % für 60 €/Stunde für ernährungsmedizinische Beratungen an. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung mit Zuweisungsdiagnose.
Private Zusatzversicherung:
Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit inkludiertem ambulanten Tarif, zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar. Dazu reichen Sie bitte die Honorarrechnung und eine Bestätigung Ihres Hausarztes bei der privaten Zusatz-Krankenversicherung ein.